Reglement

APARTHOTEL GREEN CONCRETE, ŚWINOUJŚCIE
HAUSORDNUNG


§1. GEGENSTAND DER HAUSORDNUNG

  1. Die vorliegende Hausordnung (im Folgenden „Hausordnung“) regelt die Vermietung von Appartements, die Haftung des Eigentümers von Aparthotel und der Hotelgäste, sowie die Nutzung der Infrastruktur des Aparthotels Green, ul. Toruńska 3, 72-600 Świnoujście.

  2. Die Hausordnung ist ein integraler Bestandteil des Vertrages, der u.a. durch die Buchung und/oder die Leistung einer Anzahlung oder des gesamten Betrages für einen Aufenthalt im Aparthotel abgeschlossen wird. 

  3. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Gast, dass er die Hausordnung gelesen hat und ihre Bestimmungen akzeptiert. Der Abschluss eines Vertrages zu anderen als in der Hausordnung festgelegten Bedingungen schließt die Anwendung der Hausordnung nur insoweit aus, als dies in separaten Vereinbarungen geregelt ist.

  4. Eigentümer des Aparthotels ist die Fa. Green Concrete Group Sp. z o.o. mit Sitz in Świnoujście, ul. Bohaterów Września 4/9, 72-600 Świnoujście, eingetragen im Unternehmerregister unter der Nummer KRS 0001037878, USt-ID-Nr.: 8551601320, statistische Nummer REGON: 387809842, Stammkapital 600.000 PLN.

  5. Sooft in der Hausordnung auf das Aparthotel Bezug genommen wird, ist damit der Eigentümer vom Aparthotel gemeint.

  6. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Aparthotel aufhalten, insbesondere für den Hotelgast, für seine Begleitpersonen oder Personen, die sich mit seinem Einverständnis im Aparthotel aufhalten.

  7. Die Hausordnung ist auf der Website des Aparthotels und in der App, die den Hotelgästen zur Verfügung steht, verfügbar.

  8. Hotelgast ist eine Person, die mit dem Hotelunternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Aparthotel abgeschlossen hat (im Folgenden: „Hotelgast“).

  9. Die Gebühren für die im oder vom Aparthotel erbrachten Dienstleistungen sind in der Preisliste aufgeführt.

 

§ 2. AUFENTHALTSTAG

  1. Die Vermietung von Appartements erfolgt nach Aufenthaltstagen.

  2. Ein Aufenthaltstag beginnt um 16:00 Uhr und endet um 10:00 Uhr des folgenden Tages.

  3. Gibt der Hotelgast bei der Buchung eines Appartements keine Aufenthaltsdauer an, wird davon ausgegangen, dass das Appartement für einen Aufenthaltstag gemietet wurde.

  4. Eine mögliche Verlängerung des Aufenthalts über den in der Buchung angegebenen Zeitraum hinaus hat der Hotelgast spätestens bis 10.00 Uhr des Tages vor dem in der Buchung angegebenen Abreisetag anzufragen. Das Aparthotel kann dem Wunsch des Hotelgastes je nach Verfügbarkeit der Appartements unter Vorbehalt sonstiger Bestimmungen der Hausordnung nachkommen.

  5. Die Verlängerung des Aufenthalts kann vom Apparthotel verweigert werden, u. a. wenn der Gast bei seiner Anreise nicht die vollständige Zahlung für den bisher vereinbarten Aufenthalt geleistet hat oder wenn der Gast, seine Mitreisenden oder Begleitpersonen, die sich mit der Zustimmung des Gastes im Apparthotel aufhalten, die Hausordnung nicht beachten

  6. Eine mögliche Verlängerung des Aufenthaltstages am geplanten Abreisetag bis max. 13:00 Uhr dieses Tages hat der Hotelgast spätestens bis 10:00 Uhr am Vortag anzufragen.

  7. Für die Verlängerung seines Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, eine Gebühr nach der aktuellen Preisliste zu entrichten. Für die Verlängerung des Check-Outs (Spät-Abreise) im Apparthotel kann eine Zusatzgebühr anfallen, die je nach Appartementpreis gem. aktueller Preisliste und dem jeweiligen Verlängerungszeitraum anteilig berechnet wird.

  8. Das Verbleiben im Appartement oder das Zurücklassen von Gegenständen im Appartement nach 10.00 Uhr am Tag der geplanten Abreise ohne vorherige Absprache mit dem Personal des Aparthotels wird als Verlängerung des Aufenthalts betrachtet, für die der Hotelgast nach der aktuellen Preisliste belastet wird.

§ 3. BUCHUNG, ZAHLUNG UND EINCHECKEN

  1. Usere aktuelle und kontinuierlich aktualisierte Preisliste für Unterkunftsdienstleistungen des Apparthotels finden Sie auf der Website: www.aparthotelgreen.pl.

  2. Leistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, werden zu dem vom Aparthotel festgelegten Marktpreis erbracht. Bei Zahlungen in EUR werden die o.g. Preise zu dem von der Polnischen Nationalbank (NBP) am letzten Werktag vor ihrem Fälligkeitstag veröffentlichten Mittelkurs in PLN umgerechnet. Die in der Preisliste angegebenen Beträge sind Bruttopreise (inkl. Mehrwertsteuer).

  3. Das Aparthotel bietet folgende Zahlungsformen für die einzelnen Leistungen an: 
      • Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Aparthotels,
      • Zahlungskarte,
      • Online-Zahlung über das System przelewy24,
      • Barzahlung nach vorheriger Absprache bei der Buchung.
  4. Die Zahlung für den gesamten Aufenthalt wird bei der Anreise erhoben, es sei denn, dass Abweichendes schriftlich vereinbart wurde

  5. Bitte beachten Sie, dass bei Aufenthalten im Zeitraum vom 01. Juni bis 31. August sowie an Feiertagen und langen Wochenenden eine obligatorische Frühstücksgebühr berechnet wird. Ansonsten ist das Frühstück unterjährig eine Option. Diese Bestimmung gilt vorbehaltlich der gültigen  Detailbestimmungen/ Preisliste auf der Website unseres Appart-Hotels.

  6. Wenn der Gast eine auf ein Unternehmen ausgestellte Rechnung für seinen Aufenthalt erhalten möchte hat er dies dem Aparthotel bei der Buchung mitzuteilen und die notwendigen Daten für die korrekte Ausstellung der Rechnung (Firmenname, Adresse und Umsatzsteuer-ID) anzugeben. Andernfalls ist es nicht möglich, eine auf ein Unternehmen ausgestellte Rechnung zu erhalten, sondern nur auf eine natürliche Person, die kein Unternehmen ist.

  7. Das Aparthotel behält sich das Recht vor, eine Anzahlung zu verlangen. Eine Buchung gilt erst nach Leistung einer Anzahlung in der vom Aparthotel festgelegten Höhe als abgeschlossen.

  8. Die Anzahlung kann durch Vorabautorisierung der von der buchenden Person angegebenen Zahlungskarte, durch Überweisung auf das vom Aparthotel angegebene Bankkonto oder über das Online-Überweisungssystem przelewy24 eingezogen werden.

  9. Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in den Reservierungsbedingungen wird die Anzahlung auf den Aufenthalt bei Reservierungsstorno durch den Gast nicht zurückerstattet. Reist der Gast zum geplanten Zeitpunkt nicht im Apparthotel an, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und die Anzahlung versteht sich als Erstattung des Aufwands, der dem Apparthotel aufgrund der Vorbereitung des Aufenthalts für den Gast entstanden ist

  10. Wird eine Buchung spätestens 30 Tage vor Beginn des geplanten Aufenthalts aus den vom Hotelgast zu vertretenden Gründen storniert, wird die Anzahlung auf den Preis für einen Aufenthalt an einem anderen, mit dem Aparthotel vereinbarten Termin angerechnet. Keine Zustimmung dafür gilt als Stornierung des Aufenthalts durch den Hotelgast.

  11. Bei Nichterfüllung des Vertrages/Stornierung der Buchung aufgrund höherer Gewalt, d.h. eines Umstandes, den weder der Hotelgast noch das Aparthotel zu vertreten haben, wird die geleistete Anzahlung auf den Preis für den Aufenthalt an einem anderen, mit dem Aparthotel vereinbarten Termin angerechnet.

  12. Ist der Hotelgast mit einer Verschiebung des Aufenthalts nicht einverstanden, wird die Anzahlung nicht erstattet.

  13. Beendet der Hotelgast seinen Aufenthalt vorzeitig, hat er den gesamten Betrag für den Aufenthalt entsprechend der Buchung zu bezahlen. Wenn der Betrag bereits bezahlt wurde, wird er nicht zurückerstattet. 

  14. Bei der Buchung und/oder beim Einchecken kann das Aparthotel eine Kreditkarte vorabautorisieren oder einen Geldbetrag in bar in Höhe von 400 PLN (ca. 100 EUR)* für jeden geplanten Aufenthaltstag als Hinterlegung verlangen. Wird eine Vorabautorisierung der Kreditkarte bzw. eine Hinterlegung in bar verweigert, kann das Personal des Aparthotels das Einchecken verweigern.

  15. Der Gast hat die Orts- und/oder Kurtaxe nach einschlägigen Vorschriften des örtlichen Rechts zu entrichten

  16. Die Orts- und/oder Kurtaxe ist vom Unterkunftsanbieter bei der Anmeldung zu erheben

  17. Zum Einchecken im Aparthotel hat der Hotelgast dem Personal einen Ausweis mit Lichtbild in der Form vorzulegen, dass die Daten gelesen werden können, und/oder einen Meldeschein (schriftlich und elektronisch) vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Wird die Vorlage eines Identitätsausweises in der oben genannten Form bzw. das Ausfüllen oder die Unterzeichnung des Meldescheins verweigert, kann das Personal des Aparthotels das Einchecken verweigern.

  18. Das Self-Check-In der Gäste ist möglich. Für das Self-Check-In ist die Übermittlung vom Personalausweis/ Reisepass an das elektronische System erforderlich.

  19. Der Hotelgast darf weder das Appartement noch die Einrichtungen/ mobilen Gegenstände, die den Zugang zum Aparthotel oder zum Appartement ermöglichen, Dritten zur Verfügung stellen.

  20. Personen, die im Aparthotel nicht als Hotelgäste angemeldet sind, können sich von 10:00 bis 20:00 Uhr als Gäste im Appartement aufhalten. Halten sich nicht eingecheckte Personen zu anderen Zeiten im Appartement des Hotelgastes auf, gilt das als Einverständnis des Hotelgastes zu einer kostenpflichtigen Unterbringung dieser Personen im Appartement nach der am Tag des Einchecken des Hotelgastes gültigen Preisliste. Bei der Unterbringung weiterer Personen im Appartement haben diese ihre Personalausweise vorzulegen.

  21. Das Aparthotel kann die Bedienung eines Hotelgastes, der unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, verweigern. Das Aparthotel kann die Bedienung eines Hotelgastes verweigern, wenn dieser während seines letzten Aufenthalts gegen die Hausordnung grob verstoßen hat oder Schäden am Eigentum des Aparthotels oder Dritter oder Personenschäden verursacht hat.

 

§ 4. DIENSTLEISTUNGEN UND ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

  1. Das Aparthotel erbringt seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit seiner Art, seiner Kategorie, seinem Standard und den Angaben in den Informations- und Werbematerialien des Aparthotels.

  2. Das Aparthotel haftet nicht für Differenzen zwischen dem Inhalt der Werbematerialien und dem Sachverhalt.

  3. Das Aparthotel stellt seinen Hotelgästen kostenlos eine App zur Verfügung, die ein persönlicher E-Assistent bei ihrem Aufenthalt ist. Mit dem Einloggen in die App stimmt der Hotelgast der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. 

  4. Das Aparthotel bietet den Hotelgästen über die App kostenlose und kostenpflichtige Dienstleistungen an. Mit der Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Dienstleistung erklärt der Hotelgast, dass er sich mit dem Preis für die Erbringung der Dienstleistung durch das Aparthotel bekannt gemacht hat und verpflichtet sich, diesen gemäß § 3 Abs. 3 und 4 der Hausordnung zu bezahlen.

  5. Jegliche Vorbehalte bezüglich der Leistungsqualität hat der Hotelgast unverzüglich dem Personal des Aparthotels oder über die mobile App zu melden.

  6. Auf Wunsch unserer Gäste, die mit Kleinkindern anreisen, kann ein Kinderbett ins Appartement kostenpflichtig eingestellt werden. Für den Preis bitten wir Sie die aktuelle Preisliste auf der Website des Apparthotels zu beachten.

  7. Kinder bis 4 Jahre schlafen im Bett ihrer Eltern kostenfrei. Kinder bis 4 Jahre frühstücken kostenfrei.

  8. Das Aparthotel oder Dritte, die mit Zustimmung des Aparthotels handeln, können Feste und Veranstaltungen zu bestimmten Zeiten und an ausgewiesenen Plätzen organisieren. 

  9. Das Organisieren von Festen und Veranstaltungen in den Appartements ist nicht gestattet. Beim Verstoß gegen das Verbot stellt das Aparthotel dem Gast eine Geldstrafe von 600 PLN (ca. 150 EUR)* in Rechnung.

     

§ 5. HAUSTIER

  1.  Haustiere sind in allen Wohnungen erlaubt.

  2. Im Aparthotel werden kleine und große Hunde.

  3. Die Kosten für den Aufenhalt eines Hundes im Aparthotel betragen 100 PLN / Tag / Hund.

  4. Es sind maximal 2 Hunde gleichzeitig im Appartement erlaubt. Jeder zusätzliche Hund bedarf der Zustimmung des Aparthotels. Die Zustimmung für einen zusätzlichen Hund wird bei der Buchung erteilt (bitte wenden Sie sich an unser Personal). Wir stellen Ihnen ein Hundebett zur Verfügung.
  5. Das Aparthotel akzeptiert gesunde Tiere mit einem Hundepass (gültige Tollwutimpfung und Entwurmung sind zwingend erforderlich).

  6. Haustiere sollen sich im Appartement aufhalten. Außerhalb der Appartements müssen Haustiere an der Leine geführt und von ihrem Besitzer beaufsichtigt werden. 

  7. Das Mitbringen von Haustieren in die Gastronomiebereiche (mit Ausnahme der Außenterrasse des Restaurants/Green Cafe & Drink Bar) und in das Spielzimmer für Kinder ist untersagt.

  8. Das Aparthotel bietet keinen Reinigungsservice für Appartements während des Aufenthalts mit einem Haustier an. Diesen Service können wir auf Wunsch des Gastes leisten. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Reinigung von Appartements, in denen sich Tiere aufhalten, nur dann, wenn das Tier nicht im Appartement ist. Bitte setzen Sie sich mit unserem Personal in Verbindung, um einen geeigneten Termin zu vereinbaren.

  9. Im Rahmen des Aufenthalts mit einem Haustier im Appartement erhält der Hundehalter eine zusätzliche Ausstattung: ein Hundebett und ein Set mit zwei Fressnäpfen. Das Zubehör ist Eigentum des Aparthotels und ist ausschließlich für die Nutzung durch das Tier im Appartement bestimmt. 
    Das Aparthotel kann dem Gast eine zusätzliche Gebühr in Rechnung stellen, wenn der Fressnapf/das Hundebett zerstört wird, verloren geht oder am Tag der Abreise mitgenommen wird. Die Kosten für einen Fressnapf betragen 24 PLN Die Kosten für ein Hundebett betragen 75 PLN.

  10.  Die Verwendung von Hotelhandtüchern für Zwecke der Haustiere, Aufenthalt der Hunde auf dem Bett und den Sofas und Erledigung physiologischer Bedürfnisse im Appartement sind nicht gestattet.

  11. Der Hundehalter haftet finanziell für alle Schäden am Eigentum des Aparthotels und am Privateigentum anderer Gäste, die durch das Tier verursacht werden.

  12.  Der Halter ist verpflichtet, auf dem Hotelgelände und in seiner Umgebung die Hinterlassenschaften seines Tieres zu entfernen. Die Halter werden gebeten, ihre Haustiere außerhalb des Geländes auszuführen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung behält sich das Aparthotel das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr für die Beseitigung der Hinterlassenschaften des Tieres zu verlangen. Die Gebühr beträgt 50 PLN für jede vom Aparthotel durchgeführte Maßnahme.

  13. Haustierbesitzer sind verpflichtet die Nachtruhe im Aparthotel zu wahren und andere Gäste nicht zu stören. Bei wiederholten Beschwerden seitens anderer Gäste behält sich das Aparthotel das Recht vor, die Entfernung des Tieres aus dem Aparthotel zu verlangen.

  14. Wird von einem Gast der Hund in das Aparthotel mitgebracht, ohne dass er dies angemeldet hat bzw. das Tier in einem anderen als dem erlaubten Appartement untergebracht wird , kann das Aparthotel eine Vertragsstrafe in Höhe von 800 PLN (ca. 200 EUR)* pro Aufenthaltstag verlangen. Das Aparthotel kann den Gast auffordern, das Hotel sofort zu verlassen und ihn auschecken. Der Gast ist verpflichtet, den Forderungen des Aparthotels unverzüglich nachzukommen, die bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen und eventuelle Schäden zu ersetzen sowie das Aparthotel zu verlassen. Die Gebühr für die nicht genutzten Aufenthaltstage wird nicht zurückerstattet.

§ 6. HAFTUNG DER HOTELGÄSTE

  1. Auf dem Gelände des Aparthotels haben sich nicht voll geschäftsfähige Personen unter ständiger Aufsicht von Personen aufzuhalten, die zu ihrer Betreuung verpflichtet sind. Die Betreuer haften für die Personen in ihrer Obhut, u.a. für alle Schäden, die von den Personen in ihrer Obhut verursacht werden, insbesondere für Schäden an Einrichtungsgegenständen und/oder Geräten.

  2. Der Hotelgast haftet in vollem Umfang für Beschädigungen oder Zerstörungen jeglicher Art, u.a. von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten, die durch den Hotelgast, seine Begleitpersonen oder Personen, die sich mit seinem Einverständnis auf dem Gelände des Aparthotels aufhalten, verursacht werden. In einem solchen Fall ist der Hotelgast verpflichtet, dem Eigentümer eine Vertragsstrafe nach der Anlage Nr. 1 zur Hausordnung zu bezahlen. Mit der Bezahlung der Vertragsstrafe sind die über die Vertragsstrafe hinausgehenden Ansprüche des Eigentümers nicht erschöpft. Sollte der beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstand nicht in der Anlage Nr. 1 aufgeführt sein, hat der Hotelgast dem Eigentümer seinen vom Eigentümer angegebenen Marktwert zu erstatten.

  3. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, bei Schäden, die nach der Abreise des Hotelgastes festgestellt werden, die Kreditkarte des Hotelgastes auch ohne dessen physische Anwesenheit mit einem Betrag in Höhe der Vertragsstrafe bzw. des Schadenswertes, wenn es sich um Einrichtungsgegenstände und/oder technische Geräte handelt, die nicht in der Anlage Nr. 1 zur Hausordnung aufgeführt sind, zu belasten.

  4. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Hausordnung kann das Apparthotel die weitere Leistungserbringung an Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen haben, verweigern. Die Personen sind sodann verpflichtet, den Aufforderungen des Apparthotels umgehend Folge zu leisten, den fälligen Betrag für bisherige Dienstleistungen zu begleichen, allfällige Schäden zu bezahlen und das Apparthotel zu verlassen.

  5. Aus Sicherheitsgründen achten Sie bitte beim Verlassen des Appartements darauf, dass die Wasserhähne geschlossen, Türe verriegelt und Hotelkarten aus dem Lesegerät herausgeholt worden sind.
  6. Dem Aparthotel steht ein gesetzliches Pfandrecht an Gegenständen zu, die der Hotelgast, seine Begleitperson oder eine Person, die sich mit Einverständnis des Hotelgastes im Aparthotel aufhält, ins Hotel mitbringen, als Sicherheit für die Bezahlung der Forderung des Aparthotels für die erbrachten Dienstleistungen. 

  7. Das Apparthotel gewährt seinen Gästen für die Zeit ihres Aufenthalts Zugangscodes zu Apparthotel und Appartement. Der Code ist 24 Stunden nach dem Check-In gültig. In jedem Appartement liegt unseren Gästen zwei Hotelkarte zur Verfügung.

  8. Bei Verlust oder Beschädigung des Hotelkarten hat der Hotelgast unverzüglich das Personal zu informieren. Die Kartengebühr beträgt 100 PLN (ca. 25 EUR)*.

  9. Unsere Appartements sind mit Hotelkartenlesern ausgestattet. Für die Umweltfreundlichkeit unseres Apparthotels ist der Gast verpflichtet, seine Hotelkarte beim Verlassen des Appartements jeweils vom Lesegerät zu entfernen.  Bleibt die Karte im Lesegerät stecken, kann das Apparthotel eine Strafe in Höhe von PLN 500 (ca. EUR 110)* berechnen. Durch das Entfernen der Karte aus dem Lesegerät wird der Betrieb des Kühlschranks und der Spülmaschine keineswegs beeinträchtigt.

 

§ 7. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Aparthotel haftet nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, mitgebracht werden.

  2. Der Hotelgast hat den Schaden dem Personal des Hotels unverzüglich, d.h. spätestens 24 Stunden nach Schadenseintritt zu melden.

  3. Das Aparthotel haftet nicht für Beschädigung oder Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs (einschließlich jener, die keine Kraftfahrzeuge sind, z.B. Fahrräder, Elektrofahrräder, Roller usw.), das dem Hotelgast, seiner Begleitperson oder einer Person, die sich mit Einverständnis des Hotelgastes im Aparthotel aufhält, gehört, sowie für Gegenstände und Tiere, die im Hotel zurückgelassen wurden, ungeachtet dessen, ob diese Fahrzeuge in der Tiefgarage des Hotels oder auf dem Parkplatz vor dem Hotel geparkt oder anderswo auf dem Gelände des Aparthotels abgestellt wurden. 

 

§ 8. RÜCKGABE VON ZURÜCKGELASSENEN GEGENSTÄNDEN

  1. Gegenstände, die vom abreisenden Hotelgast im Appartement zurückgelassen werden, werden auf Wunsch des Hotelgastes auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse zurückgeschickt. 

  2. Wird der Hotelgast keine Rücksendung veranlassen, wird das Aparthotel die vorgenannten Gegenstände auf Kosten ihres Eigentümers einen Monat lang nach Abreise des Hotelgastes aufbewahren, und nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände in das Eigentum des Hotels über. 

  3. Aufgrund ihrer Eigenschaften werden Lebensmittel nach Abreise des Hotelgastes 24 Stunden lang aufbewahrt und danach entsorgt.

 

 § 9. NACHTRUHE

  1. Die Nachtruhe ist zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr morgens einzuhalten.

  2. Das Aparthotel oder Dritte, die mit Zustimmung des Aparthotels handeln, können während der Nachtruhe Feste und Veranstaltungen an ausgewiesenen Plätzen organisieren. 

  3. Das Verhalten der Hotelgäste und Personen, die die Dienstleistungen des Aparthotels in Anspruch nehmen, darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Das Aparthotel kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, die weitere Erbringung von Dienstleistungen sofort verweigern.

§ 10. REKLAMATIONEN

  1. Die Hotelgäste haben das Recht auf Reklamation, wenn sie Qualitätsmängel bei den Dienstleistungen feststellen.

  2. Alle Reklamationen sind dem Personal des Aparthotels schriftlich mitzuteilen.

  3. Die Reklamation wird vom Aparthotel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt geprüft.

 

§ 11. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN  

  1. Das Rauchen von Tabak und Tabakwaren ist im Aparthotel absolut verboten. 
    Beim Verstoß gegen das Rauchverbot wird der zuwiderhandelnden Person eine Vertragsstrafe in Höhe von 800 PLN (ca. 200 EUR)* berechnet. Ungeachtet dessen hat die Person, die gegen das Rauchverbot verstoßen hat, für den durch ihre Handlung verursachten Schaden und die durch einen eventuellen Feuerwehreinsatz entstehenden Kosten aufzukommen.

  2. Der Konsum von Alkohol in den allgemein zugänglichen Bereichen des Aparthotels, mit Ausnahme der ausgewiesenen Gastronomiebereiche, ist verboten.

  3. Gefährliche Gegenstände und Stoffe, u.a. Waffen, Munition, leicht entflammbare, explosive Stoffe und Illuminationsstoffe dürfen in den Appartements nicht aufbewahrt werden.

  4. Im Aparthotel oder seinen Teilen, besonders in den Appartements, dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.

  5. Auf dem Gelände des Aparthotels sind Akquise und Haustürgeschäfte verboten.

  6. Übermäßige Immissionen, einschließlich Erzeugung von Lärm, unangenehmen Gerüchen oder sonstige Aktivitäten, die andere Hotelgäste stören könnten, sind verboten.

  7. Es ist verboten, Möbel und andere Ausstattungsgegenstände aus dem Appartement auf den Balkon hinauszutragen.

  8. Im Hinblick auf den Brandschutz ist die Verwendung von Heizgeräten, Bügeleisen und ähnlichen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung des Appartements gehören, in den Appartements oder in anderen Bereichen des Aparthotels verboten.

  9. Die Einrichtungen des Aparthotels dürfen von Personen, die keine Hotelgäste oder ihre Begleitpersonen sind, ohne vorherige Zustimmung des Personals nicht genutzt werden. Einer zuwiderhandelnden Person berechnet das Aparthotel eine Gebühr für die Nutzung seiner Einrichtungen ohne die erforderliche Zustimmung in Höhe von 200 PLN (ca. 50 EUR)*. 

  10. Die Bestimmungen dieser Hausordnung berühren nicht das geltende Recht. Sollte eine der Bestimmungen ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

§ 12. PERSONENBEZOGENE DATEN

    1. Verantwortlicher

      1. Im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Umsetzung des Vertrags erhebt und verarbeitet das Aparthotel die auf dem Buchungsformular und/oder dem Meldeschein angegebenen personenbezogenen Daten (einschließlich der beim Self-Check-in angegebenen Daten) sowie das Bild zu Zwecken der Überwachung und ist der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortliche (im Folgenden der „Verantwortliche“).

      2. Kontakt mit dem vom Verantwortlichen ernannten Datenschutzbeauftragten: info@aparthotelgreen.pl

      3. Die Angabe der Daten nach den weiteren Bestimmungen ist freiwillig, jedoch für den Abschluss und die Umsetzung des Vertrages erforderlich. Die Daten von Kindern, wie z.B. Geburtsdatum, werden nur von ihren Eltern oder Pflegern erhoben, um ihr Alter und die ihnen zustehenden Ermäßigungen zu bestimmen.
    2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

      1. Die dem Verantwortlichen freiwillig übermittelten personenbezogenen Daten werden nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung), nachfolgend: „DSGVO“, erhoben und verarbeitet. Der Verantwortliche bezieht personenbezogene Daten im Rahmen des zum Vertragsabschluss führenden Verfahrens oder von Partnern (z.B. Buchungsportalen, Reisevermittlern usw.).  
    3. Ziel der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechtsgrundlage:

      1. für Maßnahmen auf Wunsch der Hotelgäste, d.i. Kostenvoranschlag für Dienstleistungen, Buchung einer Dienstleistung sowie Abschluss und Umsetzung des Vertrages, insbesondere für die Zwecke der laufenden Kommunikation;
      2. für die Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, zu denen u.a. die Finanzberichterstattung, die statistische Berichterstattung und die Führung von Aufzeichnungen und Aufstellungen direkt nach der DSGVO gehören können (Art. 6 Abs. 1 Pkt. c DSGVO i.V.m. Art. 71 i.V.m. Art. 74 Abs. 2 Nr. 8 Rechnungslegungsgesetz) (Verpflichtung gegenüber dem Statistischen Hauptamt sowie Orts- und/oder Kurtaxe);
      3. zum Schutz legitimer Interessen des Verantwortlichen, die u.a. Folgendes umfassen können:
          • Feststellung, Geltendmachung und Verteidigung von Ansprüchen,
          • Prüfung der Reklamationen,
          • Inkassomaßnahmen,
          • Archivierungsmaßnahmen,
          • analytische und statistische Maßnahmen,
          • Untersuchung der Kundenzufriedenheit.
      4. für das ordnungsgemäße Funktionieren des Video-Überwachungssystems zum Schutz von Personen und Sachen sowie zur Sicherheit im videoüberwachten Bereich, beschränkt auf allgemein zugängliche Plätze, insbesondere den Bereich in der Hauptlobby, den Eingangsbereich des Aparthotels und den Bereich um das Aparthotel, die Lobby/Gänge, das Restaurant/Café, allgemein zugängliche Bereiche, Lagerräume, Garagen/Parkplätze;
      5. fürdas Zahlungsmanagement in Bezug auf die Zahlungen von Hotelgästen erheben wir Daten zu Kreditkarten, z.B. Nummer der Karte, Ausstellungsdatum und je nach Bedarf CVC Code;
      6. für die Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person, u.a. i.Z.m. der Notwendigkeit, das Leben oder die Gesundheit zu retten oder das Vermögen zu schützen, z.B. für die Kontaktzwecke des Verantwortlichen mit dem Hotelgast i.Z.m. einem Vorfall im Aparthotel, an dem der Hotelgast beteiligt war oder einem Vorfall zu dessen Nachteil oder zum Nachteil eines Dritten, sofern der Hotelgast an einem solchen Vorfall beteiligt oder ein Zeuge davon war;
      7. für Marketingmaßnahmen, einschließlich Direktmarketing für Produkte und Dienstleistungen des Eigentümers.
    4. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

      1. Die o.g. personenbezogenen Daten werden für die o.g. Zwecke für den Zeitraum erhoben und verarbeitet, der für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist, wobei die in gesonderten Rechtsvorschriften festgelegten Fristen für das Speichern von Daten zu berücksichtigen sind; danach werden sie gemäß Pkt. c dieses Absatzes unter den folgenden Vorbehalten archiviert;
      2. Die im Rahmen der Videoüberwachung erhobenen und verarbeiteten Daten werden gemäß den internen Bestimmungen des Betreibers/Eigentümers für einen Zeitraum von 30 Tagen verarbeitet; danach werden sie beim Überschreiben des Speichers der Überwachungskameras mit neuen Aufnahmen endgültig gelöscht, es sei denn, ihre längere Speicherung ist für den Zweck, für den sie aufgezeichnet wurden, erforderlich;
      3. Daten, die für Marketingzwecke, einschließlich Direktmarketing für Produkte und Dienstleistungen des Hotelunternehmens, erhoben und verarbeitet werden, werden bis zum Widerrufen der Einwilligung verarbeitet.
    5. Weitergabe personenbezogener Daten

      1.  Personenbezogene Daten können an die Angestellten oder Mitarbeiter des Verantwortlichen sowie an Unternehmen, die den Eigentümer als Auftragnehmer unterstützen, in Übereinstimmung mit den abgeschlossenen Verträgen über die Auftragsverarbeitung weitergegeben werden, d.h. an Unternehmen, die IT-, Personal- und Lohnwesendienstleistungen, Rechtsdienstleistungen einschließlich Inkasso, Verwaltungs-, Post-, Kurier-, Marketing- und Versicherungsdienste erbringen. Personenbezogene Daten können auch an Unternehmen weitergegeben werden, die mit dem Verantwortlichen kapitalverbunden sind.
    6. Recht auf Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

      Die Hotelgäste haben Recht auf:

        1. Auskunft über eigene Daten und das Recht auf ihre Berichtigung. Dieses Recht kann immer dann ausgeübt werden, wenn die Daten unrichtig oder unvollständig sind,
        2. auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Dieses Recht kann ausgeübt werden, wenn die Daten zur Wahrung legitimer Interessen des Verantwortlichen nicht mehr benötigt werden,
        3. auf Datenübertragung, wenn die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung des Hotelgastes oder eines mit dem Hotelgast geschlossenen Vertrags erfolgt sowie wenn die Daten auf eine automatisierte Art und Weise verarbeitet werden,
        4. auf Widerspruch, u.a. jederzeit Recht auf Widerruf der Einwilligung in die Verarbeitung, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird,
        5. eine Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde, wenn der Hotelgast der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt.

      Die o.g. Rechte können u.a. durch Kontaktaufnahme mit dem vom Verantwortlichen benannten Datenschutzbeauftragten ausgeübt werden.

    7. Automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling

      1. Die dem Verantwortlichen übermittelten Daten und andere von ihm erhobene Daten sind nicht Grundlage für Entscheidungen, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Profiling, beruhen.
    8. Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

      Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nicht außerhalb des EWR verarbeitet. 


* Bei EUR-Zahlungen wird die Gebühr nach dem mittleren Wechselkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) vom letzten Werktag vor Fälligkeit in PLN umgerechnet.

Anlage Nr. 1

Vertragsstrafen für Beschädigung von Einrichtungsgegenständen und/oder Geräten:

FERNSEHER - 3000 PLN
TABLET - 1300 PLN
DECKENBEZUG - 90 PLN
KISSENBEZUG - 50 PLN
LEINTUCH - 70 PLN
KLEINES HANDTUCH - 20 PLN
GROSSES HANDTUCH - 40 PLN
TEPPICHBODENREINIGUNG - 30 PLN pro 1m2
FAHRRAD - 1700 PLN
DREIRAD - 3000 PLN
E-BIKE - 5000-7900 PLN
TASSE - 10 PLN
TELLER - 20 PLN
BÜGELEISEN - 200 PLN
BALKONSTUHL - 370 PLN
SOFA, ECKSOFA - 3600 PLN
BALKONTISCH - 590 PLN